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DIE ZEIT, 9. Februar 2006
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Ein Bonus für die CDU
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Werden in Baden-Württemberg systematisch Wahlergebnisse gefälscht?
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Von Rüdiger Bässler
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Billigheim. An einem Sonntag ist der Glaube des lang gedienten Gemeinderats Michael Haertel an Recht und Ordnung in Baden-Württemberg zerstört worden. Es war der 13. Juni 2004, und die 6000-Seelen-Gemeinde Billigheim hatte ihren neuen Gemeinderat gewählt. Damit widerfuhr der Vereinigung unabhängiger Bürger (VUB) nach Ansicht ihres Mitglieds Haertel eine sträfliche Ungerechtigkeit. Es ging um den VUB-Kandidaten Gert Bopp. Der lokalpolitische Nobody hatte überraschende 949 Stimmen auf sich vereinigt. Schon freuten sich Haertel und die Seinen auf Bopps Einzug in den Gemeinderat. Doch daraus wurde nichts. Statt seiner erhielt ein CDU-Bewerber mit ganzen 705 Stimmen den Sitz. »Ich dachte erst, die müssen sich verrechnet haben«, erinnert sich Haertel. Schnell sollte die sechsköpfige VUB-Fraktion erfahren, dass die Beamten der Wahlbehörde durchaus gewissenhaft zu Werke gegangen waren.
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Erst die Gemeindeverwaltung, dann der Landkreis und schließlich die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe setzten den Beschwerdeführern aus Nordbaden in umfänglichen und teilweise wortgleichen Formulierungen auseinander, dass und warum ihre Proteste abzuweisen seien. Das in Billigheim angewandte Auszählungsverfahren, das ist die Quintessenz aller dieser Darlegungen, sei nicht zu beanstanden, weil es »im Einklang mit der Rechtsauffassung des Innenministeriums Baden-Württemberg« stehe. So formulierte schließlich die Generalstaatsanwaltschaft.
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Den Kritiker Haertel stimmte diese Formulierung nicht milde. Wenn das Innenministerium das Billigheimer Auszählungsverfahren ausdrücklich guthieß – musste man dann nicht befürchten, dass im ganzen Ländle die Ergebnisse der Kommunalwahlen verfälscht werden? Der 65-jährige Haertel hatte zuletzt als Wissenschaftler gearbeitet, er ist ein Zahlenmensch durch und durch. Nach seiner Rechnung hat die CDU im Billigheimer Gemeinderat immerhin einen um 3,4 Prozentpunkte höheren Anteil der Sitze, als ihr nach Recht und Gesetz zustände. Als der 65-Jährige dann auch in anderen Städten und Gemeinden Wahlergebnisse nachrechnete, etwa im nahen Mosbach, kam er auf Abweichungen, die teilweise im zweistelligen Prozentbereich lagen. Die Leidtragenden waren durchweg kleine Parteien, häufig traf es die Grünen. Und Nutznießerin war ausnahmslos die CDU.
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Die »Unechte Teilortswahl« führt zu erstaunlichen Ergebnissen
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Man muss sich in die Details des baden-württembergischen Wahlrechts vertiefen, um Haertels Argumente nachzuvollziehen. Wenn er Recht hat, dann blieb eine kunstvolle und systematische Manipulation der Wahlergebnisse bloß darum so lange unbemerkt, weil sie sich so tief in den nahezu unverständlichen technischen Anweisungen für die Verteilung der Ratssitze verbirgt.
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Im Mittelpunkt der Kritik steht ein Verfahren namens »Unechte Teilortswahl«. Es soll sicherstellen, dass die Interessen entlegener Ortsteile im Gemeinderat gewahrt werden. Dazu wird diesenOrtsteilen eine feste Zahl von Ratssitzen zugewiesen. Erst wenn diese Sitze entsprechend den jeweiligen örtlichen Wahlergebnissen verteilt sind, beginnt die Sitzvergabe fürs gesamte Wahlgebiet. Nun kann die Unechte Teilortswahl zu einem Ergebnis führen, wie es ähnlich auch bei Bundestagswahlen vorkommt: Einzelne Parteien sichern sich lokal mehr Mandate, als ihnen insgesamt zustehen. Solche so genannten Überhangmandate werden bei Bundestagswahlen nicht ausgeglichen. Die Konkurrenten der begünstigten Parteien müssen den Nachteil hinnehmen.
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In diesem Punkt trifft aber das Wahlrecht Baden-Württembergs eine andere Regelung: Die Sitzverteilung im Stadt- oder Gemeinderat muss dem Gesamtergebnis der Wahl entsprechen; »Mehrsitze«, die einer Partei aufgrund der Unechten Teilortswahl zufallen, müssen ausgeglichen werden. Mit dieser Pflicht, darauf läuft Gemeinderat Haertels Kritik hinaus, gehen die Wahlbehörden des Landes überaus nachlässig um. Und dass sie das mit ausdrücklicher Zustimmung des Innenministeriums tun, ist aus seiner Sicht ein Skandal.
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In Billigheim hatte die CDU in den verschiedenen Ortsteilen insgesamt 13 Sitze errungen, während ihr Gesamtergebnis nur für 12 Sitze ausreichte. Die Regelung des Wahlgesetzes für diesen Fall ist eindeutig: Der Gemeinderat hätte vergrößert werden müssen, bis er »dem Verhältnis der Gesamtstimmenzahlen in der Gemeinde« entspricht. Ganz ähnlich steht es auch im Kommunalwahlgesetz: »Parteien und Wählergruppierungen, deren Anteil an Sitzen aufgrund der Zuteilung nach dem Wahlergebnis in den Wohnbezirken hinter ihrem Stimmenanteil in der Gesamtgemeinde zurückbleibt « haben danach Anspruch auf so genannte Ausgleichssitze.
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Einen solchen Ausgleichssitz hätte demnach auch die VUB erhalten müssen. Doch der Petitionsausschuss des Landtags, in dem die CDU die Mehrheit hält, sieht das anders. In einem unauffälligen Nebensatz seiner langatmigen Ausführungen zum Thema trifft er eine folgenschwere Festlegung, die zuvor wortgleich auch schon das Innenministerium getroffen hat. Ausgleichssitze sollen demnach nur dann vergeben werden, »falls auf sie dazwischenliegende Höchstzahlen entfallen«. Der genaue Gehalt dieses Halbsatzes, der auf das D’Hondtsche Höchstzahlenverfahren bei der Mandatsvergabe verweist, erschließt sich nur Mathematikern. In der Praxis bedeutet die Regelung, dass Ausgleichssitze nur äußerst selten vergeben werden. Der VUB-Kandidat Bopp aus Billigheim hatte leider kein Glück.
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Seltsam: Weder im Kommunalwahlgesetz noch in dessen Kommentaren ist irgendwo von »dazwischenliegenden Höchstzahlen« die Rede. Wahlkritiker Haertel wirft dem Land daher bewusste Wahlfälschung vor. »Man rechnet nicht, man vergibt«, empört er sich. Na und? Hat das Innenministerium nicht das strittige Verfahren gebilligt? Unter diesen Umständen, teilte der Generalstaatsanwalt dem Beschwerdeführer Haertel mit, sei »ein – allein strafbewehrtes – vorsätzliches Herbeiführen eines unrichtigen Wahlergebnisses« nicht nachweisbar. Dies gelte »unbeschadet der Frage, ob die Sitzverteilung unter zutreffender Anwendung der gesetzlichen Vorschriften« erfolgte. Anders ausgedrückt: Ein Wahlergebnis in Einklang mit der Rechtsauffassung des Innenministeriums zu verzerren ist nicht strafbar.
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Wir bedanken uns bei der Wochenzeitung DIE ZEIT für die Genehmigung, den Artikel an dieser Stelle zu veröffentlichen!
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