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Fränkische Nachrichten, 25. 11. 2006
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Gen-Mais auch im Neckar-Odenwald-Kreis angebaut
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Verändertes Saatgut wurde von 1998 bis 2004 in Neckarmühlbach getestet – Grüne fordern eine lückenlose Aufklärung
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Von Sabine Braun
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Neckar-Odenwald-Kreis „Auch im Neckar-Odenwald-Kreis gab es geheim gehaltenen Genmais-Anbau zu Versuchszwecken. Einer der Hauptstandorte ist Neckarmühlbach im Grenzbereich zum Landkreis Heilbronn gewesen.“ Mit dieser Information gingen Christine Böhm und Christine Denz, die Vorsitzenden des Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen, gestern an die Öffentlichkeit.
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Die „geheim gehaltenen Versuche“ im Neckar-Odenwald-Kreis seien viel umfangreicher, als es das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium unter Leitung von Peter Hauk bisher zugegeben habe. Die Grünen forderten deshalb von Landwirtschaftsminister Peter Hauk eine lückenlose Aufklärung.
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„Da gibt es nichts zuzugeben oder aufzuklären“ erklärt Minister Peter Hauk dazu auf Nachfrage der FN. Es werde auch nichts geheim gehalten. Die Standorte, an denen gentechnisch veränderter Mais im Rahmen des vorgeschriebenen Zulassungsverfahrens angebaut wurde, seien im öffentlich zugänglichen Standortmelderegister verzeichnet, das nach 2005 nach der Novellierung des Gentechnikgesetzes eingerichtet worden sei.
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Uli Sckerl, der Patenabgeordnete für den örtlichen Grünen Kreisverband aus dem Landtag, hatte am Donnerstag in einer Vorstandssitzung der Kreis-Grünen eine Liste aus dem Bundessortenamt, einer Dienststelle des Bundeslandwirtschaftsamts, vorgelegt.
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Dieser Liste war zu entnehmen, dass allein in Neckarmühlbach zwischen 1998 und 2004 insgesamt 27 Versuche stattgefunden haben. In allen Fällen sei gentechnisch veränderter Mais angebaut worden. In 19 Fällen handele es sich um die besonders umstrittene Sorte „MON 810“.
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Wert legt Hauk auf die Feststellung, dass das Landwirtschaftsministerium in der Sache keinerlei Verantwortung getragen habe. Vielmehr habe man auf Anforderung aus dem Bundessortenamt gehandelt, damals noch unter rot-grüner Bundesregierung. Das Bundessortenamt, so erklärte Pressesprecherin Isabell Kling vom Landwirtschaftsministerium das Verfahren, habe keine eigenen Versuchsfelder, sondern beauftrage die Bundesländer, die Wertsortenprüfung im Rahmen des Zulassungsverfahrens auf Flächen von Landwirten durchführen zu lassen. Dazu stelle das Bundessortenamt das Saatgut, und auch die Ergebnisse, so Isabell Kling, gehen an die Behörde. Für diese Form des Versuchsanbaus arbeite das Land mit Anbauern an 15 Standorten zusammen.
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In vielen Fällen schließe das Bundessortenamt aber auch direkt Verträge mit einzelnen Züchtern, und dann werde das Land gar nicht einbezogen. Genau so sei es auch beim vorliegenden Fall in Neckarmühlbach geschehen.
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Vom Versuchsanbau, der „in der Größenordnung von Gartenbeeten“ stattfinde, seien im Zeitraum 1998 bis 2004 nur die direkt angrenzenden Landwirte informiert worden, nicht aber die breite Öffentlichkeit. Die Formulierung „geheim gehaltene Versuche“ weist Isabell Kling dennoch zurück und erklärt: „Das war eine andere Zeit. Damals ist man mit dem Thema noch anders umgegangen.“ Der Versuchsanbau habe völlig im Einklang mit den zu der Zeit gültigen Richtlinien gestanden.
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Die Grünen kritisieren besonders, dass der im Rahmen der Tests gepflanzte Mais keinerlei Beschränkungen unterlag. Das heißt: Die Pflanzen konnten im Einklang mit einer EU-Verordnung untergepflügt oder sogar verfüttert werden. Das habe das Bundessortenamt gegenüber dem Wahlkreisbüro der Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl von Bündnis 90/Die Grünen bestätigt.
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Aus der Sicht von Christine Denz wurden Landwirte, die Gemeinde, der Bürgermeister und die Bürger in dieser sensiblen Angelegenheit nicht informiert und damit getäuscht. Landwirten im konventionellen und im Öko-Landbau seien diese heimlichen Versuche – und ihre möglichen Auswirkungen – zugemutet worden.
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Auch im Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises war man nicht informiert: „Der Fachdienst Landwirtschaft hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnisse über einen angeblichen oder tatsächlichen Genmaisanbau in Neckarmühlbach“, erklärte Pressesprecherin Simone Schölch auf Nachfrage. Falls eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Züchter und dem Bundessortenamt vorgelegen habe, dann habe darüber auch keine Mitteilungspflicht gegenüber den örtlichen Behörden bestanden.
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Nach den Informationen des zuständigen Referenten im Landwirtschaftsministerium war der Genmais-Anbau in Neckarmühlbach im Jahr 2004 beendet. Von weiterer Verwendung von gentechnisch verändertem Saatgut ist ihm nichts bekannt. Möglich wäre der Anbau aber durchaus: Nach der Novellierung des Gentechnikgesetzes brauche es bei Verwendung von zugelassenem Saatgut dafür keine eigene Genehmigung. Lediglich eine Meldung an das Bundesamt für Verbraucherschutz ist erforderlich.
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