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8. Juni 2011
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von Christine Denz, Mosbach
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Positionen zur Unterbringung von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen im Neckar-Odenwald-Kreis
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„Humanität hat Vorrang“, so ist das Kapitel im grün-roten Koalitionsvertrag 2011 – 2016 zum „Weltoffenen Baden-Württemberg“ überschrieben (S. 72). Hier beschreibt die Landesregierung von Baden-Württemberg die positiven Veränderungen, die sie auf Landesebene für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen umsetzen, und jene, die sie auf Bundesebene unterstützen will.
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Das Ziel von Bündnis 90/Die Grünen NOK im Kreisverband und in der Kreistagsfraktion und der Grünen Jugend ist, dass konkret die Wohn- und Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerbern verbessert wird, die hier im NOK leben. Das bezieht auch die soziale Beratung, die Ausbildungs- und Berufschancen ein. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt des NOK wollen wir dieses erreichen. Nach konstruktiven Gesprächen ist dank des Einsatzes unserer Kreistagsfraktion und der Landkreisverwaltung bereits Einiges zum Besseren gewendet worden. Es bleibt aber noch sehr viel zu tun. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg gibt uns wertvolle Impulse und fachliche Unterstützung.
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Wir möchten mit unserer Arbeit vor Ort im NOK erreichen, dass Asylsuchende gute Wohn- und Lebensbedingungen und ebensolche Integrationschancen haben – mit Anstrengungen von beiden Seiten. Wenn sie hier bleiben, sollen sie damit gute Voraussetzungen für ihre soziale und berufliche Integration haben. Wenn sie zurückgehen in ihr Heimatland, dann als gute BotschafterInnen für unsere Gastlichkeit und Humanität.
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Hierfür setzen wir uns konkret ein:
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Aufgrund baulicher und humanitärer Mängel soll die Gemeinschaftsunterkunft Hardheim so bald wie möglich geschlossen werden.
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- Wir streben eine möglichst dezentrale Unterbringung an in größeren Orten mit guter Infrastruktur einschl. des Öff. Personennahverkehrs. Das erhöht die Integrationschancen in hohem Maß.
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Ein finanzieller Aspekt mit Gewicht: Die Flüchtlinge zählen als Einwohner der jeweiligen Kommune und stärken damit nicht unerheblich die Höhe der Zuweisungen.
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- Familien mit Kindern sollen grundsätzlich dezentral wohnen; ebenso „besonders schutzbedürftige“ Menschen (Minderjährige und traumatisierte Menschen). Das erstere sagt auch die UN-Kinderrechtskonvention.
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- „Geduldete“ Personen sollen nicht mit AsylbewerberInnen zusammen wohnen.
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Die Kinder bedürfen einer besonderen Sorgfalt und Unterstützung in Kindergarten und Schule in sprachlicher, intellektueller und sozialer Hinsicht. Dafür notwendige Gelder sollen bereit gestellt werden. Die Eltern sollen angehalten werden, für den täglichen Kindergarten- bzw. Schulbesuch Sorge zu tragen.
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Bis zu einer Änderung auf Bundesebene soll der Einkauf per Gutschein-System zu fairen Preisen und Bedingungen in örtlichen Geschäften erfolgen.
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Solange noch eine Form der GU besteht, soll entsprechend den EU-Aufnahme-Richtlinien von 2003 gewährleistet sein, dass das Personal angemessen geschult ist.
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Die soziale Betreuung ist grundsätzlich verbesserungsbedürftig. Sie sollte möglichst von einem erfahrenen Träger der freien Wohlfahrtspflege (Liga) übernommen werden. Hierzu zählt auch die qualifizierte Information über und Hilfestellungen für Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.
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Auch die Kirchen sind gefordert mit einer seelsorgerlichen Betreuung – und möglicherweise auch bei der Kontaktaufnahme zu Andersgläubigen.
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Die medizinische Betreuung und Versorgung und die freie Arztwahl müssen gewährleistet bleiben. Besonders schutzbedürftige Menschen brauchen eine ortsnahe oder gut zu erreichende medizinisch-psychologische Betreuung.
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