Impressum

Stellungnahme der Gemeinderäte der Alternativen Liste Mosbach zur Pressemitteilung " Korrekt verhalten" von Oberbürgermeister G. Lauth vom 2. März 2006

 

Der AL Mosbach geht es nicht um eine Änderung des Kommunalwalrechts.

Und es geht auch nicht um die Korrektur von Wahlergebnissen durch juristische Mittel,

wie es einige Stadträte und das Landratsamt formuliert haben. 

Die Al - Mosbach möchte einen offensichtlichen Widerspruch aufklären.

Das Wahlrecht sieht vor, daß die Zahl der Sitze im Stadtrat das Verhältnis der für die Parteien abgegeben Stimmen wiederspiegeln soll. Der Sinn liegt darin, Verzerrungen, die z. B. durch die unechte Ortsteilwahl entstehen,  zu berichtigten. Das heißt eine Partei, welche zehn Prozent der Stimmen erhält, soll auch zehn Prozent der Sitze erhalten. 

Dies ist gegenwärtig nicht der Fall. Und daraus resultiert unser Vorwurf, daß das ommunalwahlgesetz

nicht vollständig ausgeführt worden ist. 

Unsere letzte und einzige Anfrage an das Regierungspräsidium stammt vom August 2004 und auch die von OB Lauth wiederholte Feststellung, " dass die Zuteilung der Sitze nach dem d`Hondt`schen System richtig errechnet ist", haben wir niemals in Frage gestellt. 

Aber: Der letzte Schritt fehlt. Auch er steht in § 25 des Kommunalwahlgesetzes. Es muss nach den Berechnungen nach d`Hondt ein Ausgleich der Sitze vorgenommen werden, damit keine Stimme unter den Tisch fällt. Dieser und  nur dieser Schritt fehlt. Deshalb sind die kleineren Parteien benachteiligt.

Nicht eine der Behörden, weder die Stadt Mosbach  noch das Landratsamt noch das Regierungspräsidium, haben sich mit diesem einzigen unserem zentralen Argument befasst. Das Kommunalwahlgesetz ist unserer Auffasssung nach gut verfasst. Man muss es nur richtig, das heißt vollständig anwenden. Und das ist nicht geschehen. 

 

MFG 

Joachim Barzen

Willi Heidmann