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Heilbronner Stimme, 17. Februar 2006
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Bündnis 90/Die Grünen im Neckar-Odenwald-Kreis beklagen systematische Fälschung bei Kommunalwahlen 2004
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Skandal oder nur Kampf gegen Windmühlen?
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Von Wolfgang Müller
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„Ist etwas faul im Lande Baden-Württemberg?“ Diese Frage stellen sich die Grünen im Neckar-Odenwald-Kreis (NOK). Die Antwort liefern die Alternativen gleich mit: Ja. Denn in 80 Prozent der Gemeinden mit unechter Teilortswahl seien die Kommunalwahlen gefälscht.
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Juni 2004. Kommunalwahl in Billigheim. Dr. Dr. Michael Haertel ist Gemeinderat der Vereinigung unabhängiger Bürger (VUB) und traut seinen Augen nicht. Der Grund: Mitstreiter Gerd Bopp darf nicht im Gemeinderat Platz nehmen. 949 Stimmen hatte der auf sich vereinigt. Und trotzdem zieht ein Kandidat der CDU an ihm vorbei, der nur 705 Stimmen erhalten hat.
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Ungereimtheiten macht auch die Alternative Liste in Mosbach aus. Obwohl die CDU in der Großen Kreisstadt nur vier Mal so viele Stimmen gewinnen konnte wie die Alternative Liste, stellen die Christdemokraten fünf Mal so viele Bürgervertreter im Gemeinderat.
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Unechte Teilortswahl, Mehrsitze, Sitzverteilung nach d‘Hondt - das baden-württembergische Kommunalwahlgesetz ist kompliziert. Wer den Überblick behalten will, muss Rechenkünstler sein und über juristischen Sachverstand verfügen. Haertel nimmt beides für sich in Anspruch und kommt zu dem Schluss, dass der Wahlausschuss nicht korrekt gerechnet und damit geltendes Recht verletzt hat.
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VUB , Alternative Liste und Bündnis 90/Die Grünen im NOK bilden von da an eine Koalition und ziehen vor die Instanzen. Zunächst beklagen sie den aus ihrer Sicht verzerrten Wählerwillen vor dem Landratsamt. Im Juni erhalten sie eine Abfuhr. Das Wahlergebnis sei rechtens. „In einem durch Gesetz festgelegten, einheitlichen Berechnungsverfahren ist es nicht möglich, die für die Kritiker unliebsame Wahlentscheidungen der Bürger durch nachträgliche, mathematische Rechenspielereien zu verändern“, bestätigt Landrat Dr. Achim Brötel die damalige Entscheidung.
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Auch die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Mosbach im September 2004 führt nicht zum gewünschten Ergebnis. „Wir haben das Ermittlungsverfahren eingestellt, weil es sachlich nichts zu beanstanden gab“, sagt Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering. Noch weiter geht die Generalstaatsanwaltschaft: Eine bewusste Wahlfälschung liege nicht vor, und damit auch keine vorsätzliche Straftat. Ins Leere läuft auch die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Und schließlich scheitert Gerd Bopp auch beim Petitionsausschuss des Landtages. Das Gremium beruft sich auf die rechtliche Würdigung des Innenministeriums, das das Wahlergebnis für rechtens hält.
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Die NOK-Koalition hält an ihrer Auffassung fest und wittert einen Skandal. Immerhin seien 80 Prozent aller Gemeinden mit unechter Teilortswahl in Baden-Württemberg von der aus ihrer Sicht falschen Auszählung betroffen.
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Inzwischen nimmt sich die Landtagsfraktion der Grünen des Themas an. „Wir lassen die Wahlen rechtlich prüfen“, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Theresia Bauer. Außerdem lasse die Fraktion die Kommunalwahlen nach dem so genannten Sainte Laguë/Schepers-Verfahren berechnen. Von der übernächsten Wahlperiode an soll dieses Verfahren den Landtag zusammensetzen. „Weil nach d‘Hondt kleine Parteien benachteiligt sind“, meint Bauer.
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Wir bedanken uns bei der Heilbronner Stimme für die Genehmigung, den Artikel an dieser Stellte zu veröffentlichen.
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