Pressemitteilung: Grüne Kreistagsfraktion zu NOKliniken Maßnahmen und Zukunft

Die finanzielle Situation der Neckar-Odenwald-Kliniken und die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen waren Gegenstand der jüngsten Sitzung des grünen Fraktionsvorstands. Die Sitzung diente der Vorbereitung einer Fraktionssitzung der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen zu Beginn des Jahres 2020 mit der Geschäftsführung der Neckar-Odenwald-Kliniken. Der Neckar-Odenwald-Kreis tut sich schwer mit der Finanzierung des Defizits der Neckar-Odenwald-Kliniken und auch die Gemeinden klagen, denn bei sinkendenden Steuereinnahmen kommen die Kommunen unter Druck einer steigenden Kreisumlage. Der grüne Fraktionsvorstand stellt fest, Krankenhausversorgung sei Daseinsvorsorge und die Finanzierung der Krankenhausversorgung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise. Eine Klinik an zwei Standorten zu konstruieren werde seit vielen Jahren versucht. Das langjährige Aufsichtsratsmitglied, Fraktionsvorsitzende Simone Heitz erinnert sich, dass die jetzt vorgeschlagenen und von den Chefärzten vorgestellten Maßnahmen bei vorvergangenen Geschäftsführungen ebenfalls so und so ähnlich zur Diskussion standen. Im Defizit der letzten 10 Jahre, dass auf über 70 Mio. € beziffert wird, seien auch die Abschreibungen enthalten. Dies mache u.a. die Vergleichbarkeit von kommunalen Kliniken untereinander schwierig. So wird in den Neckar-Odenwald-Kliniken die jährliche Abschreibung in Höhe von ca. 3,5 Mio. € ins Defizit eingerechnet, im Gegensatz zu den benachbarten GRN- Kliniken im Rhein-Neckar-Kreis, dort gehören die Liegenschaften dem Landkreis. „Das bedeutet“, so Simone Heitz, „dass die Hälfte des Defizits der letzten Jahre aus den Abschreibungen resultiert und dieses Defizit wird auch in Zukunft beim Landkreis bleiben, egal wer auch immer die Kliniken betreiben würde.“

Die jetzigen Umstrukturierungsmaßnahmen, wiesen in die richtige Richtung, doch in den Details sei noch nicht das letzte Wort gesprochen. Über Schwerpunktsetzungen in Mosbach und Buchen steige die Wirtschaftlichkeit, da nur noch an jeweils einem Standort Teams aus Ärzten und Pflege vorgehalten werden müssen. Das gelte für alle Bereiche, auch für die Frauenheilkunde und Geburtshilfe, wenn auch den „alten“ Frauenrechtlerinnen Gabi Metzger und Simone Heitz das Herz bluten würde, wenn ein Standort geschlossen würde. Entscheidend sei aber, dass die nach Anhörung der Bevölkerung dann durch den Aufsichtsrat und den Kreistag zu beschließenden Maßnahmen auch konsequent und zeitnah umgesetzt werden. Eine zeitnahe, regelmäßige Erfolgskontrolle sei unerlässlich, an dieser habe es in der Vergangenheit oft genug gemangelt. Die grünen Kreisrätinnen fordern einen sinnvollen Zeitkorridor. Die vorgesehene Zeit für die Umsetzung sei nach Ansicht der Fraktion entschieden zu knapp. Es werde auch bei zügiger Umsetzung nicht gelingen schon im ersten Quartal spürbare Verbesserungen zu erreichen. Wer Erwartungen dieser Art transportiere, wer die Erprobungsphase absichtlich zu kurz wähle, so Gabi Metzger, führe zwangsläufig ein Scheitern herbei. Man wolle mit den Chefärzten ins Gespräch kommen um dabei ein Gefühl für den erforderlichen Zeitrahmen zu erhalten.

Bei der grünen Kreistagsfraktion sorgt für großes Unverständnis, dass die Codierung immer noch mangelhaft sei, denn das DRG Abrechnungssystem wurde bereits 2003 eingeführt. „Nach über 15 Jahren müsste das Abrechnungssystem doch verstanden werden, so dass Fehlcodierungen nur noch in geringem Umfang vorkommen dürften“, dies wird auch Gegenstand des Gesprächs mit der Geschäftsleitung sein.

Mit Argusaugen betrachtet die Fraktion, die immer wieder unterschwellig ins Gespräch gebrachte Privatisierung. Für die pauschale Behauptung Private oder teilprivatisierte Kliniken seien wirtschaftlicher, gäbe es keine gesicherte Datengrundlage. Kommunale Kliniken dürften auch im Gegensatz zu rein Privaten keine Rosinenpickerei betreiben, denn sie hätten den gesetzlich verankerten Versorgungsauftrag. Das Landeskrankenhausgesetz erlaube Privaten Kliniken zu betreiben, aber sie müssen es nicht, der Versorgungsauftrag liegt ausschließlich bei den Landkreisen. Was wäre, wenn nach einer erfolgter (Teil-) Privatisierung der private Betreiber das Defizit nicht tragen wolle? Der Landkreis hat die Versorgungspflicht, daher muss er am Ende des Tages auch zahlen. „Eine wie auch immer geartete(Teil-)Privatisierung lehnen wir ab, sie wird uns niemals dieser Lasten entheben, daher sind wir auf das Gelingen eines guten kommunalen Krankenhauskonzepts angewiesen, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung im Blick hat. Es wird Zeit diese Bedarfe umfassend zu erheben.“