Schottergärten rückbauen – die Grüne Liste Aglasterhausen setzt auf Gespräche der Gemeindeverwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern

In der Gemeinderatssitzung vom 11. August 2020 hat die grüne Gemeinderatsfraktion (Grüne Liste) beantragt, dass die Gemeinde Aglasterhausen in Zusammenarbeit mit der Baugenehmigungsbehörde dafür sorgt, dass Schottergärten, die erst dieses Jahr angelegt wurden unverzüglich zurück gebaut werden.

Darüber hinaus beantragten sie, dass mit allen Schottergärteninhabern proaktiv über den Rückbau ihrer „Gartenanlage“ gesprochen wird und sie überzeugt werden sollen, selbsttätig die „Steinigung ihrer Gärten“ wieder aufzuheben und diese naturnah auszugestalten. Die vierköpfige Gemeinderatsfraktion mit Arno Meuter, Birgit Schwarz, Dr. Uwe Graser und Simone Heitz wurden im Nachgang des vom Landtag von Baden-Württemberg hat am 22.07.2020 beschlossenen neuen Naturschutz- und Landwirtschaftsgesetz oft auf besonders „schlimme Gärten des Grauens“ angesprochen. Die Menschen würden wissen wollen, ob rückgebaut werden muss, wer das denn durchsetzt. Die zweitstärkste Fraktion im Aglasterhausener Gemeinderat hat die Rechtslage recherchiert. Schottergärten seien schon seit 1995 aufgrund der Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) nicht zulässig. Im neuen Naturschutzgesetz werde das noch deutlicher , hier wären explizit sind die sogenannten Schottergärten verboten. Der § 21a S. 2 NatSchG regelt: „Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.“ Die Grünen im Gemeinderat Aglasterhausen bedauern, dass die Unsitte „Gärten zu steinigen“ zum Leidwesen der Insektenwelt immer stärker in Mode kam. Sie befördere den Artenschwund. Um es mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu sagen: „Dass Insekten keine Steine fressen können, dürfte einsehbar sein“. Da für Altfälle vermutlich nur ein Rechtsstreit klären kann, inwieweit rückgebaut werden muss, setzt die Grüne Liste auf Gespräche. Rechtsstreitigkeiten seien langwierig und so die Fraktionsvorsitzende „wir haben aber kaum Zeit um dem Artenschwund einzudämmen“, jede Minute zähle. Daher beantragte die Grüne Liste in der Gemeinderatssitzung letzten Dienstag, am 11.08.2020, dass die Gemeindeverwaltung auf alle Schottergärteninhaber proaktiv zugeht und sie überzeugt selbsttätig die „Steinigung ihrer Gärten“ wieder aufzuheben und diese naturnah auszugestalten. Schottergärten seien oft angelegt worden um sich vermeintlich Arbeit zu sparen. In der Realität seien diese Schotterwüsten aber pflegeintensiver als naturnahe Gärten.

Zur Werbung für insektenfreundliche Gärten empfahlen sie Material der Landesnaturschutzverbände, des NABU und die von einer Bürgerin bei einem Gespräch über Schottergärten empfohlene BUND Broschüre „Gefährdete Wildbienen NISTHILFEN BAUEN UND LEBENSRÄUME SCHAFFEN“

Für Schottergärten, die dieses Jahr, als überall über die Änderung des Natur- und Landwirtschaftsgesetz gesprochen wurde, als Pro-Biene und grüne Kreuze auf den Feldern bereits mahnten, noch angelegt wurden, hat die Grüne Liste kein Verständnis, diese sind zurückzubauen, Ersatzvornahme sei möglich.